1. Geltung der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Stagecoach Kursangebote der in Deutschland tätigen selbstständigen Stagecoach Unternehmen (nachfolgend „Stagecoach“), Partner der Stagecoach Theater Arts Limited, UK.
1.2 Für die über die Stagecoach Webseite mit den Erziehungsberechtigten (nachfolgend „Eltern“) zu schließenden Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB enthalten auch die gesetzlichen Vorabinformationen. Die Eltern handeln bei Abschluss der Kursverträge als Verbraucher (§ 13 BGB).
1.3 Stagecoach bietet den Eltern an, für ihre Kinder (nachfolgend „Schüler“) Verträge über die Teilnahme an Gesangs- / Tanz- / Schauspiel-Kursen (nachfolgend „Kurse“ und einzeln eine „Kurseinheit“) über die Stagecoach Webseite zu schließen.
1.4 Die Eltern stimmen der Geltung dieser AGB vor Abschluss des Kursvertrages ausdrücklich zu.
1.5 Soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.6 Ist eine Anpassung dieser AGB erforderlich, um eine nachträgliche, nicht durch Stagecoach veranlasste oder beeinflussbare, unvorhersehbare Störung des Äquivalenzverhältnisses in nicht unbedeutendem
Maße zu beheben, ist Stagecoach berechtigt, Änderungen einzelner Bestimmungen der AGB in
erforderlichem Umfang vorzunehmen. Änderungen dürfen das ursprüngliche Äquivalenzverhältnis des
Vertrags nicht zum Nachteil des Schülers und seiner Eltern verändern. Eine Änderung gilt als
genehmigt, wenn die Eltern nicht binnen sechs Wochen nach Mitteilung in Textform widersprechen.
Widersprechen sie, steht Stagecoach ein Sonderkündigungsrecht zu.
2. Kurstage und -stunden, Probezeit
2.1 Der Unterricht von Stagecoach in den Kursen „Early Stages“, „Main Stages“ und „Further Stages“ ist in
Trimestern organisiert. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Ein durchschnittliches Trimester
umfasst 12 Unterrichtstage zu je 3 Unterrichtseinheiten, insgesamt 36 Unterrichtseinheiten pro
Trimester. An Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und in den gesetzlichen Schulferien finden diese
Kurse gewöhnlicherweise nicht statt.
2.2 Je nach Lage der gesetzlichen Schulferien und der gesetzlichen Feiertage kann die Anzahl der
Unterrichtstage variieren. Die genauen Daten der Unterrichtstage im jeweiligen Semester werden
durch Stagecoach rechtzeitig mitgeteilt.
2.3 Eine Unterrichtseinheit in den Kursen „Main Stages“ und „Further Stages“ entspricht 60 Minuten, die
Unterrichtseinheit bei den „Early Stages“ ist im allgemein altersgerecht auf 30 Minuten angepasst (in
einigen Stagecoach-Schulen wird „Early Stages“ in Unterrichtseinheiten von 40 Minuten für ältere Early
Stages-Schüler angeboten).
2.4 Die Kurse finden an einem von den Eltern bei Anmeldung gewählten Standort (nachfolgend „Kursort“)
statt.
2.5 Bei Trimesterkursen gelten die ersten beiden Kurseinheiten als Probeeinheiten. Sollten die Eltern oder
der Schüler, egal aus welchem Grund, den Kurs nicht fortsetzen wollen, können sie den Kurs nach der
zweiten Probeeinheit bis zwei Tage vor der dritten Kurseinheit kündigen. Entscheidend ist der Zeitpunkt
des Zugangs der Kündigung bei Stagecoach. Die Anzahlung gilt als Entgelt für die beiden Kurseinheiten
und wird nicht erstattet.
2.6 Der Leistungsumfang und die Laufzeiten von Workshops / Ferienkursen werden im Internet auf den
jeweiligen Kursseiten und in den Kursbeschreibungen veröffentlicht. Mit der Anmeldung zum Workshop
kommt ein befristeter Vertrag zustande, der nach Ablauf des Workshops / Ferienkurs endet.
2.7 Workshops und Ferienkurse finden üblicherweise in den gesetzlichen Schulferien statt. Sie können
auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stattfinden.
2.8 Die Unterrichts/ Workshopzeiten und -gebühren am jeweiligen Schulstandort stehen auf die
entsprechende Internetseite des jeweiligen Franchisenehmers (verfügbar unter
https://www.stagecoach.de/schulstandorte), der Anmeldebestätigung oder den Informationsunterlagen für den jeweiligen zur Verfügung.
3. Kursangebote auf der Webseite
3.1 Die auf der Stagecoach Webseite beschriebenen Kursangebote stellen eine unverbindliche
Aufforderung an die Eltern dar, einen Kursvertrag mit Stagecoach abzuschließen (invitatio ad
offerendum).
3.2 Mit Klicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig zum Kurs anmelden“ ist die Anmeldeerklärung für die
Eltern verbindlich.
3.3 Vor Abgabe dieser Erklärung werden im Rahmen des Anmeldeprozesses noch einmal alle
wesentlichen Eigenschaften des gebuchten Kurses zusammengefasst (unter anderem Inhalt des
Kurses, Dauer des Kurses, Kursort, Entgelt des Kurses und Zahlungsmöglichkeiten). Außerdem
erhalten die Eltern die Möglichkeit, alle von ihnen eingegebenen Daten, auch die zu ihrer Person und
die zum Schüler, noch einmal zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
4. Vertragsschluss, Anzahlung, Kursentgelt
4.1 Nach Erhalt der Anmeldung prüft Stagecoach die Kurskapazität. Ist der gewünschte Kursplatz
verfügbar, sendet Stagecoach eine Anmeldebestätigung. Mit Zugang dieser Bestätigung ist der
Kursvertrag geschlossen.
4.2 Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Zahlung fällig – entweder eine Anzahlung (Kurgebühren für
zwei Unterrichtstagen) oder des gesamten Kursbetrags. Hierauf werden die Eltern zusammen mit der
Anmeldebestätigung hingewiesen.
4.3 Steht der gewünschte Kursplatz nicht zur Verfügung, teilt Stagecoach dies den Eltern mit und fragt an,
ob der Schüler auf die Warteliste gesetzt werden soll. Sobald der gewünschte Kursplatz zur Verfügung
steht, sei es vor Beginn des Kurses oder während der Laufzeit des Kurses, teilt Stagecoach dies den
Eltern mit und fragt, ob der Kursvertrag noch geschlossen werden soll. Ist dies der Fall, erfolgt der
Vertragsschluss, wie zuvor beschrieben.
4.4 Bei Kursen, die ein Trimester dauern (nachfolgend „Trimesterkurse“), haben die Eltern die Wahl, den
gesamten Kursbetrag (ggf., abzüglich einer geleisteten Anzahlung) entweder:
(i) durch Überweisung auf das angegebene Konto (siehe Anmeldebestätigung), oder
(ii) per Lastschriftverfahren in Raten gemäß Vereinbarung mit der Schulleitung
zu zahlen. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung mit dem Schulleiter muss die gesamte
Unterrichtsvergütung bis zum ersten Tag des jeweiligen Trimesters bezahlt werden.
4.5 Sollte die vereinbarte Anzahlung nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung dem Konto
von Stagecoach gutgeschrieben worden sein, ist Stagecoach berechtigt, den Kursvertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen.
4.6 Bei Kursen, die eine kürzere Dauer als ein Trimester haben (nachfolgend „Workshops und
Ferienkurse“), ist der Betrag für den gesamten Kurs abzüglich jeglicher Anzahlung am ersten Kurstag
fällig.
4.7 Fällt der Beginn eines Kurses in einen Zeitraum, in dem die gesetzliche Widerrufsfrist noch nicht
geendet hat, und widerrufen die Eltern ihre Vertragserklärung (vergleiche Ziffer 13), zahlt Stagecoach
das geleistete Kursentgelt, einschließlich der Anzahlung an die Eltern zurück.
4.8 Haben sich die Kosten, die maßgeblich für das Kursentgelt sind (wie Lohn- und Raumkosten sowie
GEMA-Gebühren zum Beispiel), seit Vertragsschluss bzw. der letzten Entgeltanpassung um mehr als
5% erhöht und können sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden,
kann Stagecoach, die Kursentgelte entsprechend erhöhen. Bei einer entsprechenden Verringerung
dieser Kosten ist Stagecoach verpflichtet, die Kursentgelte entsprechend zu reduzieren. Im Fall der
Erhöhung sind die Eltern berechtigt, den Vertrag binnen vier Wochen ab Mitteilung der Erhöhung fristlos
zu kündigen. Hierauf weist Stagecoach bei der Mitteilung über die Erhöhung hin.
5. Zahlungsmöglichkeiten
5.1 Je nach Stagecoach Unternehmen können folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen: Banküberweisung, Lastschrift, Kreditkarte, Bankkarte und Barzahlung.
6. Erwerb Stagecoach-Shirt
6.1 Eltern haben die Möglichkeit für den Schüler im Stagecoach Onlineshop (
https://www.stagecoachshop.de - auch vor Ort bei einigen Schulleitern erhältlich) ein Stagecoach gebrandetes T-Shirt (nachfolgend „Trainingsshirt“) zu erwerben. Schüler sind empfohlen, ein solches Trainingsshirt während der Stagecoach Kursstunden zu tragen – siehe Ziffer 9.1.
7. Kursdauer, Kündigung, Volljährigkeit
7.1 Trimesterkurse haben eine Laufzeit von einem Trimester. Kündigen die Eltern den Trimesterkurs nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ende des Kurses, verlängert sich dieser Kurs auf unbestimmte Zeit. Ab dem Zeitpunkt des Endes des ersten Trimesters kann der Kurs zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
7.2 Abweichend von Ziffer 7.1 gilt für Ferienworkshops oder Ferienkurse (einschließlich Online-Aktivitäten):
i. Kündigt der Eltern den Unterrichtsvertrag für den Stagecoach-Unterricht im Rahmen eines
Ferienworkshops oder Ferienkurses innerhalb von vierzehn (14) Tagen vor Beginn des
Ferienworkshops oder Ferienkurses, hat der Eltern fünfzig (50) Prozent der Unterrichtsvergütung
für den Ferienworkshop oder Ferienkurs zu zahlen.
ii. Kündigt der Eltern den Unterrichtsvertrag für den Stagecoach Unterricht im Rahmen eines
Ferienworkshops oder Ferienkurses innerhalb von sieben (7) Tagen vor Beginn des
Ferienworkshops oder Ferienkurses, hat der Eltern die gesamte Unterrichtsvergütung für den
Ferienworkshop oder Ferienkurs zu zahlen.
7.3 Alle Kurse können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für die Eltern ist insbesondere gegeben bei einem Umzug mehr als 30 Kilometer von dem ursprünglich gebuchten Kursort.
7.4 Ein wichtiger Grund für Stagecoach ist hauptsächlich gegeben, wenn der Schüler oder seine Eltern gegen die Regeln der Ziffer 9 verstoßen, oder wenn die Eltern (bei Vereinbarung einer Zahlung im Raten) mit einer Zahlung mehr als 21 Tage im Verzug sind.
7.5 Der Kurs endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ende desjenigen Trimesters, in dem der Schüler das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet. Danach kann der Schüler jedoch auf freiwilliger Basis und nach Vereinbarung mit Stagecoach seine Unterrichtsteilnahme von Trimester zu Trimester verlängern.
8. Kursinhalt und -ablauf
8.1 Die Stagecoach Lehrer (nachfolgend „Lehrer“) erstellen Kursinhalte in eigener Regie und nach eigenem pädagogischem Ermessen.
8.2 Schüler und Eltern haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Lehrer und eine bestimmte Kursgestaltung. Die Eltern haben kein Recht darauf, während den Kurseinheiten den Kursen beizuwohnen.
8.3 Muss eine Kurseinheit abgesagt oder Zeit oder Ort einer Kurseinheit geändert werden, wird Stagecoach dies so früh wie möglich per E-Mail mitteilen und soweit einschlägig die neue Zeit oder den neuen Ort der Kurseinheit angeben. Falls dies kurzfristig geschehen muss, benachrichtigt Stagecoach die Eltern per E-Mail, SMS oder Anruf auf ihrem Mobiltelefon. Die Eltern stellen sicher, dass Stagecoach über aktuelle Kontaktdaten verfügt.
Bei Absage bietet Stagecoach nach Möglichkeit eine Ersatzkurseinheit an. Falls eine solche nicht angeboten werden kann, bietet Stagecoach die anteilige Erstattung des erhaltenen Entgelts für die ausgefallene Kurseinheit an.
8.4 Kann aufgrund höherer Gewalt oder wegen sonstigen Umständen, die Stagecoach nicht zu vertreten hat, ein Präsenzkurs nicht stattfinden, ist Stagecoach berechtigt, im eigenen Ermessen und für die erforderliche Dauer den Präsenzkurs durch einen Onlinekurs zu ersetzen. Zu solchen Umständen zählen insbesondere gesetzliche, behördliche oder schulische Schließungsanordnungen, Epidemien, Pandemien, sonstige gesundheitliche Gefährdungen, Feuer, Flut, Sturm, Erdbeben, Krieg, Streik oder Aussperrung. Schüler und Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass Stagecoach ihnen die technischen Einrichtungen für die Teilnahme am Onlinekurs (Internetverbindung, Gerät mit Internetzugang und Video- und Audio-Vorrichtung) oder weitere Hilfsmittel (Musik, Musik-Anlage, etc.) bereitstellt.
8.5 Ausschließlich Stagecoach stehen alle Rechte an den Stagecoach Internetseiten zu, einschließlich Software, Texten, Fotos, Videos, Grafiken, Marken und Markenelementen. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, die während eines Kurses, Ferienworkshops, Ferienkurses oder während Aufführungen entstehen, liegen bei Stagecoach.
9. Verhaltenspflichten, Krankheit
9.1 Eltern und Schüler haben sicherzustellen, dass der Schüler rechtzeitig und mit angemessener Trainingskleidung und passendem Schuhwerk (Jazztanzschuhe sind empfohlen) erscheint. Die Schüler sollten schwarze Gymnastik- oder Trainingshose und entweder ein Stagecoach-gebrandetes Trainingshirt oder ein einfarbiges schwarzes (für Main Stages oder Further Stages Schüler) oder gelbes T-Shirt / Sweatshirt (für Early Stages Schüler) tragen.
9.2 Eltern und Schüler sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Schüler die
Verhaltensregeln befolgen.
9.3 Ist ein Schüler krank oder zeigt er Symptome einer Krankheit (insbesondere aber nicht ausschließlich Fieber, Schnupfen, Husten, Übelkeit und Erbrechen) muss er dem Kurs fernbleiben.
9.4 Die Eltern sind verpflichtet, den Lehrer über Vorerkrankungen oder Verletzungen des Schülers zu informieren, die die Teilnahme des Schülers am Kurs beeinträchtigen. Hat ein Schüler Vorerkrankungen und Verletzungen, die eine Teilnahme des Schülers erschweren oder unmöglich machen würden, kann für ihn kein Kursvertrag geschlossen werden. Änderungen des Gesundheitszustands des Schülers müssen Stagecoach unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
10. Datenschutz
10.1 Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Eltern und Schülern befinden sich auf der Website
https://www.stagecoach.de/datenschutz-und-impressum.
10.2 Stagecoach ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen von Offline- und Onlineveranstaltungen zu Qualitätssicherungs- und Werbezwecken aufzunehmen, vorausgesetzt, die Eltern haben oder der volljährige Schüler hat den Aufnahmen schriftlich zugestimmt. Stagecoach stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Medien-Einverständniserklärung).
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 Stagecoach behält sich alle Rechte an seinen Internetseiten vor, einschließlich Software, Text, Medien, Logos, Marken und Markenelementen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken in keiner Weise die geistigen Eigentumsrechte von Stagecoach ein. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, die während des Unterrichts, Ferienworkshops oder Ferienkurses entstanden sind, liegen bei Stagecoach.
12. Haftung
12.1 Die Teilnahme des Schülers am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr.
12.2 Stagecoach haftet ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Stagecoach nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stagecoach nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit dem Abschluss des Vertrages verfolgten Zweckes erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Schüler und seine Eltern regelmäßig vertrauen dürfen.
(c) Die Haftungsbeschränkungen der (a) und (b) gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gelten sie nicht bei arglistigem Verschweigen, bei einer von Stagecoach ausnahmsweise übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Soweit die Haftung von Stagecoach ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
12.3 Der Schüler und seine Eltern haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er und sie haften insbesondere für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben zu Vorerkrankungen und Verletzungen des Schülers.
12.4 Der Schüler und seine Eltern stellen Stagecoach von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Stagecoach, basierend auf unrichtigen Angaben, geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sofern der Schüler oder seine Eltern einen Schadenseintritt mitverschuldet haben, werden der Schüler und seine Eltern Stagecoach in dieser Höhe ebenfalls freistellen.
13. Widerrufsrecht
13.1 Da die Eltern Verbraucher sind und sie den Vertrag mit Stagecoach im Wege des Fernabsatzes schließen, steht ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung ein Widerrufsrecht zu.
13.2 Die vierzehntägige Frist, binnen derer die Eltern das Recht haben, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Eltern ihren Stagecoach-Schulleiter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
13.3 Die Eltern können dafür, müssen aber nicht, das unter
https://www.stagecoach.de/kontakt hinterlegte Muster-Kontaktformular verwenden („Kündigung“ als Option auswählen). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Eltern die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.4 Folgen des Widerrufs
(a) Widerrufen die Eltern den Vertrag, hat Stagecoach alle Zahlungen, die Stagecoach von den Eltern erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Stagecoach eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Stagecoach dasselbe Zahlungsmittel, das die Eltern bei ihrer Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden den Eltern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(b) Erfolgt die Kursteilnahme auf Wunsch der Eltern bereits während der Laufzeit der Widerrufsfrist, haben sie Stagecoach einen Betrag zu erstatten, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs erbrachten Kursleistungen, gemessen am Gesamtkursentgelt, entspricht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, sind zu Beweiszwecken in Textform zu fassen. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB, unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Vertragslücke.
14.2 Es gilt deutsches Recht.
Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform ist unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm? event=main.home.show&lng=DE erreichbar. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Verfahren zur Alternativen Streitbeilegung einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und tut dies derzeit auch nicht.